Sie dachten, Sie dürfen Ihre Medizinprodukt vertreiben, aber Ihr Vertriebspartner kommt mit der Frage nach der Firmenanmeldung in deren Bundesstaat. Was ist bloss passiert? Auf Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln abgezielt, regeln einige Bundesstaaaten nun auch die Tätigkeiten von Herstellern und Vertreibern von rezeptflichtig oder sog. "legend" Medzingeräten. Trägt Ihr Produkt folgende Erklärung ("legend:") "Caution: Federal Law (USA) restricts this device to sale by or on the order of a physician" dann ist Ihre Firma möglicherweise verpflichtet, sich auf Bundesstaatsebene anzumelden. Nu Device prüft gern die aktuelle Verordnungen in Bundesstaaten, in denen Sie Handel treiben wollen und bereitet die Anmeldungsunterlagen vor. Wir verfolgen Bestimmungen nach Bundesstaat, für Einzelheiten bitte auf diese Seite achten. Zur Orientierung siehe bitte den Bericht Licensure Standards for Medical-Surgical Products Distributors von der Health Industry Distributors Association.

Vertreiben Sie Ihr Medizinprodukt in einzelnen Bundesstaaten, sollen Sie auf evtl Verpflichtungen hinsichtlich Offenbarungen achten. Dies betrifft Geschäftsabschlüsse mit Leistungserbringern im Gesundheitswesen, zB evtl Zahlungen an Ärtzten.

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